Erscheinungsdatum: 17.12.2024
Information für Unternehmerinnen und Unternehmer:
Sofortabsetzung durch Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 1.000 Euro exklusive Umsatzsteuer können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.
Falls Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (z.B. als Kleinunternehmer:in oder Arzt/ Ärztin), gilt die Investition inklusive Umsatzsteuer für die 1.000-Euro-Grenze.
Tipp: Wenn Sie den Gewinn- oder Investitionsfreibetrag nutzen möchten, ist lt Gesetz die Behaltefrist mindestens 4 Jahre.
Gewinnfreibetrag für Natürliche Personen
Natürliche Personen (nicht GmbHs) profitieren vom Gewinnfreibetrag von bis zu 15 % des Unternehmensgewinns.
Investitionsfreibetrag (IFB)
Der Investitionsfreibetrag (IFB) bietet eine zusätzliche Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung oder Herstellung:
Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen: Ausgaben und Einnahmen verschieben
\ Zwei wichtige Punkte:
Bücher und Aufzeichnungen aus 2017 vernichten
Mit Jahresende endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere aus 2017. Aufzuheben sind weiterhin:
Tipp: Steigen Sie auf elektronische Belege und papierloses Buchen um.
Wichtig: Belege müssen inhaltsgleich, vollständig und geordnet bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht wiedergegeben werden können.
Kinderbetreuungsgeld aus 2022 – Zuverdienstgrenze prüfen
Wer im Jahr 2022 Kinderbetreuungsgeld bezogen und daneben Einkünfte außerhalb eines Dienstverhältnisses erzielt hat, sollte die Zuverdienstgrenze beachten.
Noch bis Jahresende kann eine Abgrenzung an die Krankenkasse geschickt werden.
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Informationen für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler:
Steuerberatung und Kirchenbeitrag bezahlen
Spenden
Spenden sind bis zu 10 % des laufenden Gewinns bzw. der Einkünfte absetzbar.
Spendenempfänge:rinnen sollten auf der Spendenliste stehen:
https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp\
Seit 2024 umfasst die Liste auch gemeinnützige und mildtätige Vereine. Möglicherweise können Sie nun an Ihren Lieblingsverein spenden!
Tipp: Spenden werden automatisch ans Finanzamt gemeldet. Geben Sie der Organisation Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum bekannt.
Außergewöhnliche Belastungen bezahlen
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.